RS Vwgh 1986/12/10 85/09/0166

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Veröffentlicht am 10.12.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht
86/01 Veterinärrecht allgemein

Norm

AVG §8;
FleischUG 1982 §4 Abs2;
FleischUG 1982 §6 Abs1;

Rechtssatz

Nach den Bestimmungen des FleischbeschauG hat ein Tierarzt, der für eine Gemeinde zum Fleischuntersuchungsorgan bestellt ist im Verfahren auf Bestellung eines anderen Tierarztes zum Fleischuntersuchungsorgan für dieselbe Gemeinde nicht Parteistellung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985090166.X06

Im RIS seit

24.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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