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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §62 Abs4;Beachte
Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):0454/68 E 26. März 1969 VwSlg 7541 A/1969 RS 2; 0454/68 E 26. März 1969 VwSlg 7541 A/1969 RS 1; (RIS: abgv)Rechtssatz
Durch einen die Bezeichnung der bescheiderlassenden Behörde berichtigenden Bescheid gem § 62 Abs 4 AVG wird klargestellt, dass der angefochtene Bescheid von Anfang an als von der Behörde erlassen wurde, die im Berichtigungsbescheid als solche genannt ist. Bei Prüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides ist dieser in seiner berichtigten Fassung zugrunde zu legen.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986110007.X04Im RIS seit
24.04.2002Zuletzt aktualisiert am
17.08.2010