RS Vwgh 1986/12/10 86/11/0007

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.1986
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §24 Abs1;
VwGG §34 Abs2;

Rechtssatz

Der VwGH kann nach der geltenden Gesetzeslage nicht im Wege der Herstellung einer Ablichtung der Beschwerde anstelle des Beschwerdeführers eine weitere Ausfertigung beibringen (Hinweis B 13.2.1986, 85/06/0208).

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986110007.X05

Im RIS seit

24.04.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten