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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zum fehlenden Bescheidcharakter einer seitens der (obersten) Kraftfahrbehörde in einem Verfahren betreffend Entziehung der Lenkerberechtigung ergangenen, nicht als "Bescheid" bezeichneten, schriftlichen Aufforderung, einen ärztlichen Befund beizubringen (Hinweis B VS 15.12.1977, 0934/73, VwSlg 9458 A/197). Dabei wurde besonders hervorgehoben, dass es den Kraftfahrbehörden in Verfahren betreffend Entziehung der Lenkerberechtigung wegen mangelnder körperlicher oder geistiger Eignung nicht verwehrt ist, eine Aufforderung, ärztliche Befunde zu erbringen, zunächst in Form einer bloßen Verfahrensanordnung (in diesem Fall ohne die Sanktion des § 75 Abs 2 zweiter Satz KFG) ergehen zu lassen.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und Rechtsbelehrungen Spruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986110124.X01Im RIS seit
06.09.2006