RS Vwgh 1986/12/11 86/08/0147

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Veröffentlicht am 11.12.1986
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ABGB §307;
ABGB §859;
ASVG §410 Abs1 Z7;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine zwischen dem Dienstgeber und der Gewerkschaft abgeschlossene Vereinbarung über die Anwendbarkeit eines Kollektivvertrages auf die Dienstverhältnisse der bei diesem Dienstgeber beschäftigten Dienstnehmer hat keine unmittelbaren Rechtswirkungen auf den Inhalt der Dienstverträge der Abschluss der Vereinbarung nicht beteiligten Dienstnehmer.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986080147.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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