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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §307;Rechtssatz
Eine zwischen dem Dienstgeber und der Gewerkschaft abgeschlossene Vereinbarung über die Anwendbarkeit eines Kollektivvertrages auf die Dienstverhältnisse der bei diesem Dienstgeber beschäftigten Dienstnehmer hat keine unmittelbaren Rechtswirkungen auf den Inhalt der Dienstverträge der Abschluss der Vereinbarung nicht beteiligten Dienstnehmer.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986080147.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
04.07.2011