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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Wurde ein die Rechtsansicht stützendes Tatsachenvorbringen erstmals in der VwGH-Beschwerde erstattet, so wäre es nur dann beachtlich, wenn es sich auf entscheidungswesentliche Umstände bezöge, die erstmals im angefochtenen Bescheid zum Ausdruck gekommen wären (Hinweis auf "Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, 2. Auflage, S 427 ff).
Schlagworte
Parteiengehör offenkundige notorische Tatsachen Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986060205.X01Im RIS seit
11.07.2001