RS Vwgh 1986/12/11 86/06/0205

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Veröffentlicht am 11.12.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs1;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Wurde ein die Rechtsansicht stützendes Tatsachenvorbringen erstmals in der VwGH-Beschwerde erstattet, so wäre es nur dann beachtlich, wenn es sich auf entscheidungswesentliche Umstände bezöge, die erstmals im angefochtenen Bescheid zum Ausdruck gekommen wären (Hinweis auf "Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, 2. Auflage, S 427 ff).

Schlagworte

Parteiengehör offenkundige notorische Tatsachen Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986060205.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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