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L44107 Feuerpolizei Kehrordnung TirolNorm
FPolO Tir 1978 §14;Rechtssatz
Bei § 14 Tir FeuerpolizeiO handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG. Es ist Sache des Beschuldigten, mangelndes Verschulden darzutun. Die bloße Arbeitsüberlastung allein reicht in dringenden Fällen hiezu zweifellos nicht aus, sie könnte höchstens bei der Strafbemessung berücksichtigt werden.
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986060207.X02Im RIS seit
11.12.1986