Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Der These, aus dem Umstand, dass der untersuchende Arzt die Nystagmusprobe nicht entsprechend durchgeführt hat, ergebe sich, dass er auch die übrigen Untersuchungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat, ist nicht beizupflichten.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung NystagmuswertEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986020138.X02Im RIS seit
27.07.2005