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KFGNorm
KFG 1967 §101 Abs1 litaRechtssatz
Die Bestellung einer Person zum verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 Abs 2 VStG 1950 kann sich in bezug auf die Übertragung der Sorgepflicht nach § 103 Abs 1 KFG 1967 auch nur auf das Fahrzeug und nicht auch auf dessen Beladung erstrecken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986020071.X02Im RIS seit
13.12.2021Zuletzt aktualisiert am
13.12.2021