RS Vwgh 1986/12/11 86/16/0100

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Veröffentlicht am 11.12.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2036/61 B 7. Dezember 1961 RS 1 (Hier: zur Verfahrenshilfe bestellter Rechtsanwalt)

Stammrechtssatz

Die nur teilweise Erfüllung des Auftrages zur Verbesserung einer beim VwGH eingebrachten Beschwerde schließt den Eintritt der im § 34 Abs 2 VwGG 1952 aufgestellten Fiktion der Zurückziehung der Beschwerde nicht aus.

Schlagworte

Mängelbehebung Zurückziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986160100.X01.1

Im RIS seit

21.02.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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