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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2036/61 B 7. Dezember 1961 RS 1 (Hier: zur Verfahrenshilfe bestellter Rechtsanwalt)Stammrechtssatz
Die nur teilweise Erfüllung des Auftrages zur Verbesserung einer beim VwGH eingebrachten Beschwerde schließt den Eintritt der im § 34 Abs 2 VwGG 1952 aufgestellten Fiktion der Zurückziehung der Beschwerde nicht aus.
Schlagworte
Mängelbehebung ZurückziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986160100.X01.1Im RIS seit
21.02.2008