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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §299 Abs2;Rechtssatz
Der VwGH hat in ständiger Rechtsprechung dargetan, daß gegen auf Grund des § 299 Abs 2 BAO erlassene kassatorische Bescheide gem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG Beschwerde geführt werden kann, jedoch nur unter der Voraussetzung, daß die angefochtene Aufhebung des Bescheides durch die Oberbehörde in der Tat auch eine Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte des Abgabepflichtigen zur Folge haben kann (Hinweis E 21.4.1976, 1931/74; E 20.9.1984, 82/16/0105, VwSlg 5915 F/1984).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete FinanzverwaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986160017.X02Im RIS seit
11.12.1986