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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §25 Abs1;Rechtssatz
Sucht um die Einverleibung des Pfandrechtes der Grundeigentümer an, so ist auch der Pfandgläubiger für die Eintragungsgebühr zahlungspflichtig. In einem solchen Fall sind deshalb grundsätzlich beide Teile zur ungeteilten Hand zahlungspflichtig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986160026.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
26.07.2018