RS Vwgh 1986/12/11 86/02/0138

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Veröffentlicht am 11.12.1986
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Die Einnahme einer Tablette Aspro 12 Stunden vor der Tatzeit bewirkt keine Beeinflussung des Ergebnisses der klinischen Untersuchung.

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Nystagmuswert

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020138.X03

Im RIS seit

27.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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