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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Wurde eine im Eigentum einer Miteigentumsgemeinschaft stehende Grundstücksfläche gemäß § 17 ff BStG enteignet, so kann der Beschwerdeführer als ein Miteigentümer nicht dadurch in seinen Rechten verletzt sein, dass dem Verwaltungsverfahren ein anderer Miteigentümer nicht beigezogen wurde; in diesem Fall sind nicht die Rechte des Beschwerdeführers, sondern allenfalls jene des übergangenen Miteigentümers berührt.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und Straßenwesen Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1983060105.X02Im RIS seit
16.08.2004