RS Vwgh 1986/12/11 83/06/0105

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Veröffentlicht am 11.12.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
96/01 Bundesstraßengesetz

Norm

AVG §8;
BStG 1971 §18;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Wurde eine im Eigentum einer Miteigentumsgemeinschaft stehende Grundstücksfläche gemäß § 17 ff BStG enteignet, so kann der Beschwerdeführer als ein Miteigentümer nicht dadurch in seinen Rechten verletzt sein, dass dem Verwaltungsverfahren ein anderer Miteigentümer nicht beigezogen wurde; in diesem Fall sind nicht die Rechte des Beschwerdeführers, sondern allenfalls jene des übergangenen Miteigentümers berührt.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und Straßenwesen Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1983060105.X02

Im RIS seit

16.08.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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