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66/02 Andere SozialversicherungsgesetzeNorm
GSVG 1978 §115 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/08/0091 E 17. März 1983 VwSlg 11003 A/1983 RS 3Stammrechtssatz
Durch die 3. Novelle zum GSVG, BGBl 1980/586, wurde lediglich dem einen gesetzlich umschriebenen Beispielsfall für das von der Behörde ein rechtlicher Gebundenheit als Voraussetzung für eine Ermessensübung festzustellende Tatbestandsmoment der "besonderen Härte" ein weiterer Beispielsfall hinzugefügt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985080166.X01Im RIS seit
03.10.2005