RS Vwgh 1986/12/11 86/02/0129

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Veröffentlicht am 11.12.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs1;
VStG §5 Abs1 Satz2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1497/75 E 14. Oktober 1976 RS 1

Stammrechtssatz

Nach § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG besteht in Verbindung mit § 45 Abs 1 AVG bei Ungehorsamsdelikten die Rechtsvermutung für das Verschulden des Täters. Es ist daher Sache des Beschuldigten, initiativ alles darzulegen, was für eine Entlastung spricht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020129.X02

Im RIS seit

11.12.1986

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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