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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KDV 1967 §4 Abs4;Rechtssatz
Die Umschreibung ".... der vordere Reifen des Lkw ...." im Spruch ist fehlerhaft, weil daraus nicht zu erkennen ist, welcher der beiden Vorderreifen des Lkw nicht mehr die erforderliche Mindestprofiltiefe aufgewiesen haben soll.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986180176.X04Im RIS seit
12.12.1986Zuletzt aktualisiert am
26.02.2019