Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KDV 1967 §4 Abs4;Rechtssatz
Es liegt ein Verstoß gegen das Konkretisierungsgebot des § 44 a lit a VStG 1950 durch den Tatvorwurf vor, dass "die rechte Schlussleuchte und der linke Rückstrahler des Anhängers nicht in Ordnung waren", weil damit nicht zum Ausdruck kommt, inwiefern diese Teile des vom Beschuldigten verwendeten Anhängers nicht den einschlägigen Bestimmungen entsprochen haben sollen.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986180176.X06Im RIS seit
12.12.1986Zuletzt aktualisiert am
26.02.2019