RS Vwgh 1986/12/12 86/18/0224

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Veröffentlicht am 12.12.1986
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §8 Abs4;

Rechtssatz

Die Frage, ob das Motorfahrrad im Tatzeitpunkt gestartet war oder nicht, ist für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 8 Abs 4 StVO ohne Belang.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986180224.X03

Im RIS seit

06.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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