RS Vwgh 1986/12/12 86/18/0255

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.1986
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;
VStG §25;

Rechtssatz

Es erscheint durchaus schlüssig, wenn die Behörde dem unter Wahrheitspflicht als Zeuge aussagenden Meldungsleger mehr Glauben schenkt als dem Beschuldigten, den eine derartige Verpflichtung zu wahrheitsgemäßer Aussage nicht trifft.

Schlagworte

Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986180255.X02

Im RIS seit

12.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten