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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KDV 1967 §4 Abs4;Rechtssatz
Die Formulierung, die Reifen wiesen nicht mehr die "erforderliche Mindestprofiltiefe" auf, verstößt gegen das sich aus § 44 a lit a VStG 1950 ergebende Konkretisierungsgebot, zumal daraus nicht hervorgeht, welche vorgeschriebene Mindestprofiltiefe bei dem in Rede stehenden Lkw sowie dem Anhänger in Betracht kommen, weil dies aus den von der belangten Behörde zitierten Vorschriften, insbesondere § 4 Abs 4 KDV, ohne die Beschreibung der Art des Fahrzeuges sowie des Anhängers nicht zu entnehmen ist (Hinweis auf E vom 10.7.1986, 86/02/0054).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986180176.X03Im RIS seit
12.12.1986Zuletzt aktualisiert am
26.02.2019