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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Möglichkeit des Erkennens einer von früher her bekannten Person aus einer Entfernung von ca 70 m bis 80 m durch den Exekutivbeamten steht nicht im Widerspruch zur Lebenserfahrung (Hinweis E 24.5.1974, 1579/73, VwSlg 8619 A/1974). Die Unterlassung eines vom Beschuldigten beantragten Lokalaugenscheines zur Feststellung der tatsächlichen Beobachtungsentfernung bildet aus diesem Grund keinen Verfahrensverstoß im Sinne des § 42 Abs 2 Z 3 lit c VwGG.
Schlagworte
Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986180224.X02Im RIS seit
06.10.2006