RS Vwgh 1986/12/12 86/18/0224

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Veröffentlicht am 12.12.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;
VStG §25;

Rechtssatz

In dem Umstand, dass der Meldungsleger den Beschuldigten nach seinen eigenen Angaben bereits von früheren Amtshandlungen her kannte, ist ein Hinweis auf mangelnde Objektivität des Meldungslegers nicht zu erblicken.

Schlagworte

Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986180224.X01

Im RIS seit

06.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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