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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131a;Rechtssatz
Die Ankündigung einer Maßnahme kann ihrem Vollzug nicht gleichgesetzt werden (hier: Einbehaltung von Bezügen für Naturalwohnungsvergütungen). Die Beschwerdefrist beginnt erst mit der Kenntnis vom Vollzug der Maßnahme.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985120237.X01Im RIS seit
07.03.2006