RS Vwgh 1986/12/15 85/12/0237

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Veröffentlicht am 15.12.1986
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art131a;
VwGG §26 Abs1 Z5;

Rechtssatz

Die Ankündigung einer Maßnahme kann ihrem Vollzug nicht gleichgesetzt werden (hier: Einbehaltung von Bezügen für Naturalwohnungsvergütungen). Die Beschwerdefrist beginnt erst mit der Kenntnis vom Vollzug der Maßnahme.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985120237.X01

Im RIS seit

07.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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