RS Vwgh 1986/12/15 86/10/0134

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Veröffentlicht am 15.12.1986
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L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art139 Abs1;
NatSchV Rosengarten 1942 §3;
NatSchV Rosengarten 1942 §4 Abs2;

Rechtssatz

Der Wegfall der rechtlichen Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, zieht keineswegs zwangsläufig den Wegfall der zu Grunde liegenden Bewilligungspflicht (Verbote) nach sich (hier: derzeit - nach Aufhebung des § 4 Abs 2 der VO Rosengarten durch den VfGH - ist davon auszugehen, dass die im § 3 dieser VO aufgezählten Maßnahmen bewilligungspflichtig (verboten) sind, Bewilligungen (Ausnahmen von den Verboten) rechtens jedoch nicht erteilt werden können).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986100134.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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