RS Vwgh 1986/12/15 85/12/0246

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1986
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Index

L26005 Lehrer/innen Salzburg
L50005 Pflichtschule allgemeinbildend Salzburg

Norm

LDHG Slbg 1964 §2 Abs1;
SchOG Slbg 1963 §17;

Rechtssatz

Es ist nicht zulässig, einem Landeslehrer gegen seinen Willen eine Wohnung als Naturalwohnung zuzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985120246.X02

Im RIS seit

07.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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