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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AHStG §40;Rechtssatz
Enthält ein Nostrifikationsansuchen nicht die gem § 40 Abs 2 AHStG notwendige Angabe betreffend die entsprechende inländische Studienrichtung sowie den entsprechenden inländischen akademischen Grad, dann ist die Behörde erster Instanz verpflichtet, dem Antragsteller die Ergänzung seines Antrages aufzutragen. Solange ein eindeutiger Antrag der Partei nicht vorliegt, ist die Erlassung eines antragsbedürftigen Verwaltungsaktes inhaltlich rechtswidrig (Hinweis E 10.9.1986, 85/09/0260).
Schlagworte
Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Erforschung des Parteiwillens Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens VerfahrensbestimmungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985120127.X01Im RIS seit
27.02.2006