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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §24 Abs1;Rechtssatz
Von der im § 24 Abs 1 GehG 1956 eröffneten Möglichkeit der Hereinbringung der Vergütung für eine Naturalwohnung im Wege der Aufrechnung kann erst Gebrauch gemacht werden, wenn die Vergütung, gegen die mit dem Monatsbezug aufgerechnet werden soll, ihrer Höhe nach bescheidmäßig festgesetzt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985120237.X03Im RIS seit
07.03.2006