RS Vwgh 1986/12/16 86/04/0091

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Veröffentlicht am 16.12.1986
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §366 Abs1 Z4;
GewO 1973 §74 Abs2;
GewO 1973 §81;

Rechtssatz

Die belangte Behörde hat zu prüfen, ob bzw inwiefern dem dem Beschwerdeführer angelasteten Verhalten im Sinn des 1. Falles des § 366 Abs 1 Z 4 GewO 1973 der Tatbestand einer genehmigungslosen "Änderung" der sachverhaltsmäßig nach der Aktenlage in Betracht zu ziehenden, bestehenden genehmigten Betriebsanlage im Sinne des § 81 GewO 1973 zu Grunde liegt und des weiteren, ob allenfalls vorliegende "Änderungen" neue oder größere Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteilige Einwirkungen im Sinne des § 74 Abs 2 GewO 1973 ergeben können (Hinweis E 27.3.1981, 1236/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986040091.X01

Im RIS seit

16.12.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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