RS Vwgh 1986/12/16 85/04/0095

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1986
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §340;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1541/80 E 15. Mai 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Die im § 340 Abs 1, Abs 4 und Abs 7 GewO 1973 vorgesehenen behördlichen Erledigungen haben sich auf die Gewerbeanmeldung, so wie sie erstattet wurde, zu beziehen (Hinweis E 16.11.1977, 2564/76). Die Behörde darf die in der Gewerbeanmeldung enthaltene Bezeichnung des Gewerbes nicht ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985040095.X01

Im RIS seit

11.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten