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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §1 Abs1 Z1;Rechtssatz
Zwar bewirkt der Zuschlag im Zuge eines Exektionsverfahrens den unmittelbaren Übergang der Verfügungsmacht am verwerteten Vollstreckungsobjekt vom Verpflichteten an den Ersteher kraft behördlicher Anordnung (Hinweis E 10.3.1983, 82/15/0006, VwSlg 5766 F/1983), eine steuerbare Lieferung liegt aber nur dann vor, wenn der Verpflichtete Unternehmer iSd UStG ist und die in Vollstreckung gezogene Sache aus seinem Unternehmen stammt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984140110.X04Im RIS seit
16.12.1986