RS Vwgh 1986/12/16 84/14/0110

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Veröffentlicht am 16.12.1986
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
UStG 1972 §3 Abs1;

Rechtssatz

Zwar bewirkt der Zuschlag im Zuge eines Exektionsverfahrens den unmittelbaren Übergang der Verfügungsmacht am verwerteten Vollstreckungsobjekt vom Verpflichteten an den Ersteher kraft behördlicher Anordnung (Hinweis E 10.3.1983, 82/15/0006, VwSlg 5766 F/1983), eine steuerbare Lieferung liegt aber nur dann vor, wenn der Verpflichtete Unternehmer iSd UStG ist und die in Vollstreckung gezogene Sache aus seinem Unternehmen stammt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984140110.X04

Im RIS seit

16.12.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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