Index
GewerbeONorm
GewO 1973 §159 Abs3Rechtssatz
Schon aus der eigentümlichen Bedeutung des Wortes "Steinbildhauer" ergibt sich, dass bei Erzeugnissen dieses Gewerbes das bildhauerische Element im Vordergrund zu stehen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986040079.X02Im RIS seit
22.10.2021Zuletzt aktualisiert am
22.10.2021