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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §833;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/05/0104 E 18. November 1986 VwSlg 12300 A/1986 RS 1Stammrechtssatz
Es ist nicht rechtswidrig, allen Mit- und Wohnungseigentümern einer Liegenschaft einen Auftrag zur Instandhaltung und zur Vorlage von Befunden über den Erhaltungszustand zu erteilen, auch wenn er sich nur auf jene Teile bezieht, die im Bereich des einen Wohnungseigentümers liegen.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984050016.X04Im RIS seit
03.09.2004Zuletzt aktualisiert am
24.06.2010