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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11;Rechtssatz
Wenn die Empfangsbestätigung des Gerichtes über das bezahlte Meistbot nicht einmal den Namen des Verpflichteten enthält, erübrigt es sich auf die Frage einzugehen, ob diese Empfangsbestätigung als Rechnung iSd Bestimmung des § 11 UStG 1972 anzusehen ist und zum Vorsteuerabzug gem § 12 UStG 1972 berechtigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984140110.X02Im RIS seit
16.12.1986