RS Vwgh 1986/12/16 84/14/0110

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1986
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11;
UStG 1972 §12;

Rechtssatz

Wenn die Empfangsbestätigung des Gerichtes über das bezahlte Meistbot nicht einmal den Namen des Verpflichteten enthält, erübrigt es sich auf die Frage einzugehen, ob diese Empfangsbestätigung als Rechnung iSd Bestimmung des § 11 UStG 1972 anzusehen ist und zum Vorsteuerabzug gem § 12 UStG 1972 berechtigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984140110.X02

Im RIS seit

16.12.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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