RS Vwgh 1986/12/16 86/07/0205

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Veröffentlicht am 16.12.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0692/64 B 29. Juni 1964 RS 1

Stammrechtssatz

Wird der versäumte Bescheid vor Einleitung des Vorverfahrens über die Säumnisbeschwerde erlassen, so ist Klaglosstellung nach §33 Abs 1 leg cit eingetreten.

Schlagworte

Säumnisbeschwerde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986070205.X01

Im RIS seit

21.02.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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