RS Vwgh 1986/12/16 84/05/0016

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Veröffentlicht am 16.12.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Der VwGH ist im Verfahren über eine Bescheidbeschwerde nicht berufen, an Stelle der Baubehörde freizustellen, ob ein angestrebter Zweck durch andere als die von der Behörde angeordneten Maßnahmen zumindest mit gleichem Effekt erreicht werden könnte.

Schlagworte

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984050016.X03

Im RIS seit

03.09.2004

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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