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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Rechtssatz
Der VwGH ist im Verfahren über eine Bescheidbeschwerde nicht berufen, an Stelle der Baubehörde freizustellen, ob ein angestrebter Zweck durch andere als die von der Behörde angeordneten Maßnahmen zumindest mit gleichem Effekt erreicht werden könnte.
Schlagworte
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984050016.X03Im RIS seit
03.09.2004Zuletzt aktualisiert am
24.06.2010