RS Vwgh 1986/12/16 85/04/0084

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1986
beobachten
merken

Index

37/02 Kreditwesen
50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft

Norm

HKG 1946 §57b;
KWG 1979 §10 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Im Hinblick auf die Unternehmungen des Geldwesens und Kreditwesens sind als "weitere Betriebsstätten" iSd vierten Satzes des § 57 b Abs 2 HKG die "dauernd an einem bestimmten Standort betriebenen Zweigstellen" iSd § 10 Abs 1 Z 6 KWG BGBl 1979/63, zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985040084.X01

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten