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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37 impl;Rechtssatz
Es wäre Sache des Bf gewesen, im Rahmen der ihn auch im Verwaltungsstrafverfahren treffenden Mitwirkungspflicht durch ein entsprechendes, mit Beweisen belegtes Vorbringen im Verwaltungsstrafverfahren die mangelnde Gewinnabsicht trotz Rechnungslegung darzutun (Hinweis E 26.6.1959, 2496/56, VwSlg 5007 A/1959, E 17.9.1968, 0398/64, VwSlg 7400 A/1968). Das nur im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erstattete diesbezügliche Vorbringen vermag im Hinblick auf das hier gemäß § 41 Abs 1 VwGG geltende Neuerungsverbot ein solches Vorbringen im Verwaltungsstrafverfahren nicht zu ersetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986040133.X02Im RIS seit
16.12.1986