Index
L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Nach der Bgld BauO steht dem Nachbarn kein Rechtsanspruch auf Erlassung eines baupolizeilichen Auftrages zu. Daraus folgt, dass im Verfahren zur Erteilung eines Bauauftrages an einen Grundeigentümer dem Nachbarn keine Parteistellung zukommt.
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete BaurechtNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986050142.X02Im RIS seit
09.12.2005Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009