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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §45 Abs3;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage, unter welchen Umständen die Verletzung des Parteiengehörs einen wesentlichen Verfahrensmangel darstellt (hier: Streit über den Verlauf der Grundgrenze).
Schlagworte
"zu einem anderen Bescheid"European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986050125.X02Im RIS seit
06.12.2005Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009