RS Vwgh 1986/12/16 84/14/0110

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1986
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §4 Abs3;

Rechtssatz

Die von einem Rechtsanwalt in Rechnung gestellten Substitutionskosten stellen dann durchlaufende Posten dar, wenn sie in den Rechnungen (vgl § 11 UStG 1972, insbesondere dessen Abs 2) als solche gesondert ausgewiesen sind und somit dem jeweiligen Zahlungspflichtigen erkennbar ist, daß das Honorar

des Substituten vom substituierenden Rechtsanwalt im Namen des Substituten eingehoben wird. Allenfalls vereinnahmt der Substituent das Honorar des Substituten im eigenem Namen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984140110.X01

Im RIS seit

16.12.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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