RS Vwgh 1986/12/17 85/03/0014

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Veröffentlicht am 17.12.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §19 Abs7;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Das Erfordernis des "unvermittelten Bremsens oder Ablenkens" ist objektiv zu verstehen, d.h. dass der Tatbestand auch dann gegeben sein kann, wenn der Vorrangberechtigte obwohl er, objektiv gesehen, unvermittelt bremsen oder ablenken müsste, in Wirklichkeit aber weder das eine noch das andere getan hat (Hinweis E 8.5.1979, 264/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985030014.X03

Im RIS seit

12.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

24.05.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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