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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §27;Rechtssatz
Einer Entscheidung über Einwendungen gegen die Wählerliste nach Beendigung der Funktionsperiode jener Personalvertretungsorgane, deren Wahl möglicherweise von dem Erfolg der Einwendungen abhängig gewesen ist, liegt mangels eines objektiven Interesses des Beamten, der diese Einwendungen erhoben hat, kein Rechtsschutzbedürfnis mehr zu Grunde. (Hinweis auf B vom 9.4.1984, 83/12/0085)
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984090015.X04Im RIS seit
11.07.2001