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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §15 Abs1 Z1;Rechtssatz
Grundlage für die Erteilung eines Befreiungsscheines gem § 15 Abs 1 AuslBG kann nur eine behördlich genehmigte Beschäftigung des Ausländers sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985090172.X01Im RIS seit
24.10.2005