RS Vwgh 1986/12/17 86/03/0138

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Veröffentlicht am 17.12.1986
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Index

L65504 Fischerei Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
FischereiG OÖ 1983 §7 Abs9;

Rechtssatz

Da ein dem Gegenstand einer Eintragung im Fischereibuch bildendes Fischereirecht eine Einheit darstellt, ist über dessen Eintragung gemäß § 59 Abs 1 AVG auch in einem Bescheid abzusprechen.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter AbspruchSpruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986030138.X04

Im RIS seit

05.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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