Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §6;Rechtssatz
Geht man im Sinne der herrschenden Auffassung vom klaren Wortlaut des Gesetzes aus (Hinweis E VS 23.2.1966, 1161/65, VwSlg 6872 A/1966), so findet die Rechtsansicht, dass der Ausnahmetatbestand des § 42 Abs 3 StVO ("Fahrten, die ausschließlich der Beförderung von leicht verderblichen Lebensmitteln dienen") nur bei Vorliegen eines volkswirtschaftlichen Interesses angenommen werden könne, im Gesetz keine Deckung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986030181.X01Im RIS seit
07.09.2005