RS Vwgh 1986/12/17 85/03/0085

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Veröffentlicht am 17.12.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §17;
AVG §37;
AVG §45 Abs3;
VwGG §42 Abs2 litc Z3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Ist das Auffinden einzelner Aktenunterlagen in einem Akt ohne Mühe möglich, so wird das Parteiengehör dadurch nicht verletzt, wenn sich die Behörde nicht veranlasst sieht, ein von einer Partei begehrtes Aktenverzeichnis anzulegen.

Schlagworte

Akteneinsicht Parteiengehör Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985030085.X03

Im RIS seit

20.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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