RS Vwgh 1986/12/17 85/09/0197

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Veröffentlicht am 17.12.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §53 Abs1;
AVG §7 Abs1 Z4;
AVG §7 Abs1;

Rechtssatz

Ein Amtssachverständiger der MA 15 zu Fragen der Bewilligung eines künstlichen Freibeckenbades nach dem BäderhygieneG ist nicht aus Konkurrenzgründen als befangen anzusehen.

Schlagworte

Befangenheit von Sachverständigen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985090197.X03

Im RIS seit

28.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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