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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §73 Abs2;Rechtssatz
Sachlich in Betracht kommende Oberbehörde gegenüber einem der beim Bundesministerium für Verkehr (nunmehr: für öffentliche Wirtschaft und Verkehr) gebildeten Zentralwahlausschuss ist der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984090015.X02Im RIS seit
11.07.2001