Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §19 Abs7;Rechtssatz
Der Wartepflichtige handelt rechtmäßig, wenn er sein Linksabbiegemanöver zu einem Zeitpunkt beginnt, in dem er, auch unter Bedachtnahme auf die Dauer dieses Manövers, den Vorrangberechtigten entweder infolge der Entfernungen oder der Geschwindigkeiten der beteiligten Fahrzeuge oder beider Umstände, weder zu unvermitteltem Bremsen noch zum Ablenken seines Fahrzeuges nötigt (Hinweis E 8.5.1979, 264/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985030014.X01Im RIS seit
12.04.2005Zuletzt aktualisiert am
24.05.2017