RS Vwgh 1986/12/17 85/03/0014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1986
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §19 Abs7;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Der Wartepflichtige handelt rechtmäßig, wenn er sein Linksabbiegemanöver zu einem Zeitpunkt beginnt, in dem er, auch unter Bedachtnahme auf die Dauer dieses Manövers, den Vorrangberechtigten entweder infolge der Entfernungen oder der Geschwindigkeiten der beteiligten Fahrzeuge oder beider Umstände, weder zu unvermitteltem Bremsen noch zum Ablenken seines Fahrzeuges nötigt (Hinweis E 8.5.1979, 264/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985030014.X01

Im RIS seit

12.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

24.05.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten